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Dienstag, 15.05.2012

Mittelstandsfinanzierung von Dr. Horst S. Werner als Eigen- und Fremdfinanzierung als Aussenfinanzierung dargestellt



Die Eigenfinanzierung und die Fremdfinanzierung beschreibt Dr. Horst S. Werner aus der Sicht des Unternehmens und seiner Eigentümer ( Gesellschafter ). Die Unternehmensfinanzierung kann über Kapital der Gesellschafter oder über Bankdarlehen oder über Privatkredite ( Gesellschafterdarlehen oder Nachrangdarlehen ) oder über Anleihekapital oder über stimmrechtslose Gewinnbeteiligungs-Finanzierungen von fremden Kapitalgebern durch ein öffentliches Angebot mit BaFin-Genehmigung realisiert werden oder auch im Rahmen einer Small-Capital-Finanzierung Bafin-frei ohne Gestattung der Kapitalmarktaufsicht ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) umgesetzt werden. Die Gesellschafterfinanzierung als Innenfinanzierung im weiteren Sinne ( Einlagenfinanzierung mit Stamm- oder Grundkapital oder Kommanditkapital ) ist die Zuführung von Eigenkapital ( = Haftkapital ) durch den oder die Eigentümer bzw. den eigenen Gesellschaftern. Bei der Kapitalzufuhr von aussen fließen die Finanzmittel im Rahmen einer sogen. Aussenfinanzierung dem Unternehmen von Dritten als zukünftige Gesellschafter zwecks Kapitalerhöhung zu. Die Beteiligungsfinanzierung ist also gleichzeitig eine Innenfinanzierung als sogen. Eigenfinanzierung und bei der neuen Beteiligung Dritter eine Aussenfinanzierung. Die Eigenfinanzierung findet stets bei der Gründung eines Unternehmens statt. Sie kann sich später im Rahmen von Kapitalerhöhungen für weitere Investitionszwecke wiederholen.

Als Innenfinanzierung bezeichnet man (auch) die Betriebsmittel zur Unternehmensfinanzierung, so Dr. Horst S. Werner, die unmittelbar aus den Unternehmensgewinnen durch Thesaurierung im Unternehmen verbleiben oder die aus dem Cash-flow für Investitionen unternehmensintern als Liquidität vorhanden bleiben und die genutzt werden, um z.B. auf eine Aussenfinanzierung durch Bankkredite zu verzichten. Unternehmensinterne Maßnahmen zur Kapitalfreisetzung bilden die Innenfinanzierung: (A) Innenfinanzierung aus Umsatz und Ertrag: Dazu gehören die einbehaltenen Überschüssse ( = Eigenfinanzierung oder auch Selbstfinanzierung ), aus Abschreibungsvorteilen ( Entstehung stiller Reserven ) und aus der Auflösung von Rückstellungen ( = Verminderung von Verbindlichkeits-Positionen ). (B) Zum weiteren entsteht die Innenfinanzierung aus Vermögensumschichtung: Hierzu gehören finanzielle Folgen der Rationalisierung, der Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenständen und die Auflösung gebundener Liquidität bei den sogen. Sale-and-Lease-Back-Verfahren ( Verkauf von Gegenständen an eine Leasinggesellschaft mit anschließendem "Rück-Leasing" ).

Im Rahmen der Aussenfinanzierung als Beteiligungsfinanzierung sind Bareinlagen, materielle Sacheinlagen ( z.B. Immobilien, Maschinen etc.) und/oder immaterielle Wirtschaftsgüter ( z.B. Patente, Lizenzen etc. ) zu nennen. Für die Einordnung als Außenfinanzierung spielt es keine Rolle, wer die Finanzierungsmittel bereitstellt. Mit dem Begriff der Aussenfinanzierung werden nur die Herkunftsquellen ( = Mittelherkunft ) zusammengefasst, die das Finanzierungskapital zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen seine Investitionen, Aufträge und andere Vermögensgegenstände finanzieren kann. So zählen zur Außenfinanzierung sämtliche Kredite ( Bankkredite oder Investorendarlehen oder Anleihegelder ) in welcher Form auch immer, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Aber ebenfalls als Teil der Aussenfinanzierung werden bei einer Definaition im engeren Sinne Gelder betrachtet, die von Aktionären an eine Aktiengesellschaft für den Erwerb der Aktien gezahlt werden oder Kommanditkapital, welches von Kommanditisten bei einer Kapitalerhöhung überwiesen wird. In allen Fällen werden Gelder bereitgestellt, die von asserhalb des Unternehmens kommen. So ist auch die Erhöhung einer Einlage beispielsweise bei einer Personengesellschaft Teil der Aussenenfinanzierung, weil das Geld von Gesellschaftern kommt, die in der engen Betrachtungsweise des Unternehmens Aussenstehende sind ( Die juristische Person AG erhält von den natürlichen Personen als Aktionäre eine Kapitalzufuhr ).

Der Punkt der Sacheinlage setzt zur Einbringung in die Gesellschaft in der Regel Bewertungen durch einen Sachverständigen bzw. Wirtschaftsprüfer voraus. Hinsichtlich der Personen, die das Eigenkapital zur Innenfinanzierung aufbringen, existieren also zwei Möglichkeiten: (a) Die bisherigen Gesellschafter erhöhen selbst ihre Einlage und/oder (b) neue Gesellschafter treten durch ihre Einlage dem Kreis der bisherigen Gesellschafter bei.

Die Kapitalgeber erhalten bei der Beteiligungsfinanzierung grundsätzlich einen Anspruch auf Beteiligung an den Stimmrechten, am Gewinn und Verlust, am Vermögen und am Liquidationserlös. Des weiteren sind die neuen Gesellschafter Träger des Unternehmensrisikos, welches je nach Rechtform z.B. bei den Kapitalgesellschaften auf die Höhe der Einlage beschränkt sein kann. Daneben erlangen die Kapitalgeber Informations-, Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte.

Die Dauer der Kapitalüberlassung ist grundsätzlich zeitlich unbestimmt oder aber mit einer Fristigkeit versehen. Die Dauer kann – bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (je nach Vertragsgestaltung) - auch kurzfristig sein. Von Vollgesellschaftern wird das stimmberechtigte Haftkapital dauerhaft unter Berücksichtigung des Einlagen-Rückgewährverbots bei der GmbH und der AG zugeführt. Beim Mezzanine-Kapital, das ebenfalls als Eigenkapital bilanziert werden kann, wird regelmäßig eine Fristigkeit der Kapitalüberlassung mit Rückzahlungsverpflichtung vereinbart. Dies gilt z.B. bei stillem Beteiligungskapital oder beim Genussrechtskapital oder beim Anleihekapital. Weitere Informationen - auch zur Kapitalbeschaffung - erteilt Dr. Horst S. Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.




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Montag, 14.05.2012

Dr. Horst S. Werner zu Fondsfinanzierungen und Fondskonzepten sowie die Erstellung von Fondsprospekten





Dr. Horst S. Werner als Fondsspezialist unterstützt Fondsinitiatoren bei der Erarbeitung von Fondskonzepten und die Finanzierung durch Fondskapital. Gerade die Kapitalbeschaffung für Großprojekte, die die Finanzkraft eines Unternehmens übersteigen, lassen sich mit Fondskonstruktionen verwirklichen. Fonds und
Fondskonzepte erstellen ( Fondsgesellschaften gründen ) und Fondspropekte erabeiten
bzw. innovative Fondskonzepte prospektieren und die BaFin-Genehmigung für den
Fonds einholen, ist Teil der Finanzierungs-Dienstleistungen der Dr. Werner
Financial Service AG ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de
). Der Fondsspezialist Dr. jur. Horst S. Werner lädt Sie gern zu einem kostenlosen Fondskonzeptions-Gespräch ein. Die
Finanzierung über einen Fonds als “Finanzierungs-Pool” hilft Einzelprojekte zu
realisieren. Eine nue gegründete Fonds GmbH & Co KG finanziert regelmäßig
das Besitzobjekt in einer gemischten Finanzierung aus Fremdkapital ( anteilige
Bankenfinanzierung ) und Eigenkapital in Form von Kommanditeinlagen der
Fondsgesellschafter. Die Kommanditgesellschafter bilden einen
“Finanzierungs-Pool”, an dem sie anteilig entsprechend ihrer Beteiligungshöhe
mitberechtigt sind.


Der Fonds kann als Besitzgesellschaft oder Betreibergesellschaft installiert
werden. Die Fondsgesellschafter werden mit ihren Kommanditeinlagen
stimmberechtigte Mitgesellschafter des Fonds, der vornehmlich eine
Besitzgesellschaft des Investitionsobjekts darstellt. Der Besitz-Fonds ist
regelmäßig zeitlich befristet – z.B. auf 15 Jahre – und wird am Ende der
Laufzeit liquidiert ( aufgelöst ), in dem das Fondsobjekt verkauft wird. Der
Verkaufspreis wird sodann anteilig an die Fondsgesellschafter ausgeschüttet und
verteilt.


Die Fondsgesellschaft kann jedoch auch als reine Betreibergesellschaft bestehen
( Betriebsgesellschaft ) und erzielt ihre Einkünfte aus Dienstleistungen und
nicht aus Vermietung und Verpachtung. Eine Betreibergesellschaft ist z.B. die
Betriebsgesellschaft einer Senioren-Residenz.

Geschlossene und offene Fonds dienen zur Projektfinanzierung. Handelt es
sich nicht um einen geschlossenen Fonds zur Einzelprojektfinanzierung, sondern
um einen Fonds zur Finanzierung mehrerer zukünftiger Projekte, die erst in der
Zukunft ausgewählt werden, so spricht man von einem sogen. “offenen Fonds”, der
regelmäßig zeitlich unbefristet ist. Der offene Fonds hat eingeschränkten
“blind pool Charakter”, da bei Gründung des Fonds zukünftige Projekte noch
unbestimmt sind. Es werden in dem Fonds lediglich die Systematiken der
Projektinvestition und die Art der Einzelprojekte festgelegt, z.B. nur
zukünftige Investitionen in Solar- und Windparks oder Einzelhandelsimmobilien.
Kostenlose Fonds-Broschüre “Fondskapital für Initiatoren und Unternehmen”, 54
Seiten, kann von Interessenten unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de
angefordert werden.




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Dienstag, 08.05.2012

Unternehmensfinanzierung mit der Dr. Werner Financial Service AG über den Kapitalmarkt mit bankenunabhängigem Kapital von privaten Anlegern



Finanzierungen mit der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) können Unternehmen bankenunabhängig am Beteiligungsmarkt mit dem Kapital von Privatinvestoren bewerkstelligen. Die Durchführung und Abwicklung einer unternehmensgerechten Beteiligungskapital-Finanzierung und bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung verlangt in erster Linie spezifisches Know-how über die Beteiligungsmärkte. Die Erstellung von aussagekräftigen Beteiligungsprospekten bzw. Wertpapierprospekten oder  BaFin-freien Beteiligungsexposés sowie ergänzenden Verkaufsunterlagen ( Verkaufsfolder, Werbeflyer etc. ) ist dabei nur der erste Schritt.

Für die Privatplatzierung von Mezzanine-Finanzierungen wie z.B. stillen Beteiligungen und Genussrechten bzw. Genussscheinen, Nachrangdarlehen und Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen ist eine spezielle Strategie erforderlich, die neben der Öffentlichkeitsarbeit, dem Finanzmarketing und der Finanzmarkt-kommunikationzur Etablierung eines Produktimages auch die Ansprache der richtigen Multiplikatoren (Finanzdienstleister)und Anlegerkreise beinhaltet. Es ist ein Platzierungsmanagement zu installieren und eine kleine Roadshow zur Präsentation vor Finanzdienstleistern und Investoren zu organisieren.

Die richtige Kapitalmarktstrategie zur Kapitalbeschaffung zu finden und gemeinsam mit dem Unternehmen zur Kapitalbeschaffung umzusetzen, bedarf langjähriger Erfahrung. Eine ergebnisorientierte Vorgehensweise und ein flexibles Handling der jeweiligen Unternehmensinteressen ist eine wichtige Aufgabe. Dafür sind professionelle Platzierungstätigkeiten und Verbindungen zu Kapitalmarktteilnehmern erforderlich, die zum Erfolg führen ( siehe www.emissionsmarktplatz.de ). Bei Hartnäckigkeit und Ausdauer steht am Ende die gewünschte Kapitalbeschaffung.

Die Kapitalmärkte und Beteiligungsmärkte sind klassische Eigenkapitalmärkte, auf denen sich von dritter Seite Eigenkapital gewinnen läßt. Die Banken andererseits haben nach dem Kreditwesengesetz ein Monopol auf die Kreditmärkte. Hier läßt sich kein Eigenkapital als Risikokapital akquirieren, sondern lediglich Kreditkapital über entsprechende Bankdarlehen bei weiterer Verschuldung. Eigenfinanzierungen und Eigenkapital dienen der Erhöhung der Eigenkapitalquote und sind für die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens unverzichtbar.

Die rechtliche Gestaltung sieht z. B. im Rahmen von mitunternehmerischen
Beteiligungen vor, dass keine Gesellschafterversammlungen unter Beteiligung von
Anlegern abzuhalten sind. Zudem können die Beteiligungsbedingungen
interessengerecht für das Unternehmen gestaltet werden. Der gesamte
Entscheidungsbereich und Einfluss auf den Betrieb bleibt voll bei dem
mittelständischen Unternehmer. Er erhält preiswertes, ausschließlich
chancenorientiertes Haftungs- und Risikokapital und gewährt dafür einen quotalen
Gewinnanspruch, den der Unternehmer zudem durch die operative Geschäftspolitik
und durch ergänzende Bilanzstrategien steuern kann. So gewinnt der Unternehmer
über die Kapitalmarktemission seine volle Markt- und Handlungsfähigkeit zurück
und löst sich aus der Abhängigkeit von Banken und deren Pfändungsfesseln.

Für eine erfolgreiche Kapitalmarktemission sind eine gute Equity Story und die Umsetzung der Unternehmensinformationen durch eine kontinuierliche Finanzmarktkommunikation ( www.investorenbriefe.de ) erforderlich. Für die Umsetzung der Platzierungsstrategien stehen die Dr. Werner Financial Service Group mit einem Full-Service bei der Vertriebskoordination und dem Finanzmarketing zur Verfügung .

Finanzierungsprobleme, Liquiditäts-Unterdeckungen und Geldbeschaffungs-Schwierigkeiten werden durch ein Private Placement, eine gute Kapitalmarkt-Emission und die richtige Platzierungsstrategie mit einer kontinuierlichen Finanzmarktkommunikation auf Dauer beseitigt. Das Unternehmen erhält eine ständige Kapitalzufuhr aus den Beteiligungstranchen.



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Montag, 07.05.2012

Finanzierungs-Fachmann Dr. Horst S. Werner hilft mittelständischen Unternehmen bei der Kapitalaufnahme




Finanzierungs-Praktiker Dr. Horst S. Werner aus Göttingen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) ist Finanzjurist und Beteiligungskapital-Experte mit 31-jähriger Kapitalmarkterfahrung. Dr. Horst S. Werner hilft gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Kapitalaufnahme ohne Bankkredite. Für die bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung über Privatkapital ist darauf zu achten, dass die Akquisition von Privatkapital gesetzlich in den Verkaufsprospektgesetzen über Vermögensanlagen und in den Wertpapierverkaufsprospektgesetzen geregelt ist. Danach bedarf jedes Unternehmen einer Genehmigung der Wertpapieraufsicht BaFin in Frankfurt/Main für einen zwingend vorgeschriebenen Kapitalmarktprospekt, das Finanzierungsgelder über breit gestreute Anlegerkreise am Geldmarkt einsammeln möchte. Allerdings läßt das Gesetz unterhalb einer gesetzlichen Hürde einen genehmigungsfreien Spielraum zu. Bis zu 20 Anteile ( = Kapitalgeber ) dürfen von einem Unternehmen eingeworben werden, ohne dass es einer Genehmigung bedarf. Auf diese Weise sind Privatfinanzierungen bis ca. Euro 3 Mio. mit einer sogen. "Small-Capital-Finanzierung" ohne Erlaubnis möglich. Mit einem Beteiligungs-Exposé z.B. über stimmrechtsloses Beteiligungskapital ( = Mezzaninekapital ) und den richtigen Beteiligungsverträgen ( stilles Gesellschaftskapital, Genussrechtskapital, Nachrangdarlehen oder Anleihekapital ) können somit Privatinvestoren gewonnen werden ( Beispiele findent man auf dem Finanzportal www.investorenbriefe.de oder dem Unternehmensbeteiligungs-Portal www.emissionsmarktplatz.de. Das Dr. Werner Financial Service Netzwerk ist bei dieser Finanzierung ohne Bank mit kostenloser Beratung behilflich.

Bei größeren Finanzierungsvolumina bis zu Euro 200 Mio. erarbeitet die Dr. Werner Financial Service AG mit der Erfahrung von über 700 Verkaufsprospekten einen Kapitalmarktprospekt und führt die Genehmigung der BaFin herbei und übernimmt das Platzierungsmanagement.


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Freitag, 27.04.2012

Kreditzugang mit Dr. Horst Siegfried Werner durch eigenkapitalähnliche Nachrang-Gelder für Unternehmen verbessern





Der Kreditzugang für Gewerbebetriebe kann nach Auffassung von Dr. Horst Siegfried Werner durch eigenkapitalähnliche, nachrangige Finanzierungsformen erleichtert werden. So wird eigenkapitalähnliches Nachrangkapital von den Banken als  bonitätsförderndes "wirtschaftliches Eigenkapital" zur Bonitätsheraufstufung eingeordnet. Wirtschaftliches Eigenkapital fördert die Anhebung bei Banken und Ratingagenturen ( z.B. Creditreform ) in einer bessere Risikoklasse. Gerade Gründerunternehmen und Unternehmen in der Krise haben einen dringenden Bedarf an der Verbesserung ihres Ratings. Sowohl in der Wachstumsphase als auch in Phasen der Ertragsschwäche haben Unternehmen immer wieder erhöhten Liquiditätsbedarf. Da dieser Kapitalbedarf nur in den seltensten Fällen allein aus den vorhandenen Eigenmitteln gedeckt werden kann, sind offene und zugängliche Finanzierungswege ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) erforderlich. Der Bankkredit bei der Hausbank ist in derartigen Phasen leider meist ein verschlossener Finanzierungsweg. Oftmals fehlen ausreichende Sicherheiten. Ein junges Gründerunternehmen ist noch nicht lange genug am Markt, um eine ausreichende Anzahl von Jahresabschlüssen vorweisen zu können oder die Eigenkapitalquote ist durch ein schlechtes Konjunkturjahr mit Verlusten so weit abgesunken, dass es zu einer Aufstockung des Kontokorrent-Kredits nicht mehr reicht. Das Unternehmen rutscht in der Risikoeinordnung bei den Banken immer weiter nach unten, was gleichzeitig zu immer höheren Zinsbelastungen führt. Das Unternehmen bekommt gerade in dieser Phase bei den Kapitalkosten keine Entlastung, sondern wird zusätzlich mit immer höheren Zinskosten „bestraft“. Gerade in Phasen, in denen ein Unternehmen Unterstützung und Entlastung braucht, verschärft sich zusätzlich die Ausgabenseite und der ständige Liquiditätsentzug bis hin zu 18% Überziehungszinsen erhöht die Gefahr der Insolvenz.

Dann ist die Suche nach alternativer Kapitalbeschaffung zur Unternehmensfinanzierung ein sehr wichtiger Faktor, der bei Erfolglosigkeit oftmals Existenz- oder Wachstumspläne zerstört. Mindestens genauso oft ist es aber der Fall, dass durch einen weiteren Bankkredit die Eigenkapitalquote des betreffenden Unternehmens so weit verringert wird, dass es zu Finanzierungsunfähigkeiten kommt. Damit beginnt ein Teufelskreis, denn im Kreditbereich werden Kunden nach einem so genannten Kredit-Scoring einer bestimmten Risikoklasse zugeordnet, anhand derer dann auch die Zinsen festgelegt werden. Je schlechter dieses Kredit-Scoring, umso höher die zu zahlenden Zinsen und umso niedriger die Kreditlinie. Dieser Finanzierungs-Teufelskreis muss zur Existenzsicherung durchbrochen werden. Hier bietet sich das bankenfreie Nachrangkapital mit eigenkapitalähnlichem Charakter an, das auch bei Banken als „wirtschaftliches Eigenkapital“ Anrechnung findet und die Bonitätseinstufung nicht weiter verschlechtert, sondern eher wieder verbessert.

Als Teil einer Unternehmensfinanzierung haben z.B. Nachrangdarlehen von privaten Kapitalgebern oder von der KfW-Bank eigenkapitalähnlichen Charakter. Dabei gibt es für verschiedene Ansprüche und Unternehmensphasen unterschiedliche Finanzierungsformen, die von einer Kombination aus Bankkredit und Nachrangkapital als stilles Beteiligungskapital oder Genussrechtskapital bis zum privaten Nachrangdarlehen alles abdecken. Der Unternehmer muss nur die Bereitschaft entwickeln, einen solchen bankenunabhängigen Finanzierungsweg einzuschlagen. Wegen des eigenkapitalähnlichen Charakters hat das Nachrangdarlehen den Vorteil, dass es zumindest bei einer qualifizierten Nachrangabrede bei der Bilanzanalyse und dem Ratingprozess durch Kreditinstitute oder Rating-Agenturen als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet wird und somit zu einer Verbesserung der Eigenkapitalquote führt. Dies verbreitert für das Unternehmen den Kreditzugang zu besseren Zins-Konditionen. Zu weiteren Fragen erreichen Interessenten den Finanzierungsspezialisten Dr. Horst Siegfried Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de mit einer Mailanfrage.



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Mittwoch, 25.04.2012

Private Nachrangdarlehen als Massen-Finanzierungsinstrument für Unternehmen von Dr. Horst Siegfried Werner erläutert


Ein privates Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsabrede kann modellhaft zur unbegrenzten Kapitalaufnahme ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) am Finanzierungsmarkt ohne Prospektpflicht angeboten werden. Das private Nachrangdarlehen von Privatinvestoren hat - weil es keine Unternehmensbeteiligung im eigentlichen Sinne darstellt - kapitalmarktrechtlich den Vorzug, dass es ohne einen Verkaufsprospekt nach VerkProspG und ohne Volumenbegrenzug als privates Kreditgeschäft öffentlich angeboten und platziert werden darf, wenn gleichzeitig kein Verstoß gegen § 1 Kreditwesengesetz ( unerlaubte Bankgeschäfte wegen fester rückzahlbarer Gelder ) vorliegt. Dem kapitalsuchenden Unternehmen entstehen daher keine Aufwendungen für eine kostspielige Prospekterstellung und es bedarf keines Gestattungsverfahrens bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ). Bei entsprechender Ausgestaltung des Nachrangdarlehens mit Rangrücktritts-Vereinbarung benötigt ein Finanzdienstleister für die Vermittlung von derartigen Darlehen auch keiner Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz ( z.B. § 32 KWG), sondern allenfalls einen Gewerbeschein nach § 34c Gewerbeordnung (GewO). Das  Nachrangdarlehen von privaten Anlegern könnte also ein Massen-Finanzierungsinstrument ( = modellhafte Vertragsgestaltung zur unbegrenzten Wiederverwendung ) sein, das unter Beachtung der Abgrenzung zu den Einlagengeschäften der Banken nach § 1 KWG zu erstellen ist und am Finanzierungsmarkt im Wege der Privatplatzeirung umgesetzt werden könnte. Die Gestaltung des Nachrangdarlehens von privaten Investoren muß derart sein, dass bei Beendigung und Tilgung des Darlehens "keine fest rückzahlbaren Gelder" fixiert sind. Dann würde es sich um ein unerlaubtes Bankgeschäft handeln.

Die gesetzliche Regeln für öffentliche Finanzierungsangebote an eine unbeschränkte Vielzahl von Kapitalgebern finden sich im Verkaufsprospektgesetz für wertpapierlose Vermögensanlagen und im Wertpapierprospektgesetz für Angebote von Wertpapieren ( z.B. Aktien, Schuldverschreibungen etc. ). Privat vergebene Nachrangdarlehen  ( als wertpapierlose Vertragsform ) sind von einer Prospektpflicht ( unter der Kontrolle der Kapitalmarktaufsicht der BaFin in Ffm ) ausgenommen, da es sich nicht um Unternehmensbeteiligungen im engeren Sinne handelt. Bankaufsichtsrechtlich ( unter der Kontrolle der Bankenaufsicht BaFin Bonn ) ist jedoch von großer Bedeutung, dass das Finanzierungsmodell keine "festen rückzahlbaren Gelder" beinhalten darf. Dies wird regelmäßig gestaltet durch eine sogen. Nachrangabrede mit einem Rücktritt hinter die Ansprüche anderer Gläubiger des Unternehmens. Eine einfache Rangrücktrittserklärung ist jedoch nach Beurteilung der BaFin allein nicht ausreichend, um das Tatbestandsmerkmal der "festen rückzahlbaren Gelder" auszuschließen. Es muss sich vielmehr um einen sogen. qualifizierten Nachrang handeln, der die Nachrangigkeit sowohl der Zinsen und/oder Gewinnausschüttungen als auch den Nachrang der Tilgung beinhaltet. Dieser Rangrücktritt hinter andere Gläubiger des Unternehmens ist z.B. ist noch dadurch zu verstärken, in dem vereinbart wird, dass eine Darlehens-Tilgung Rücksicht auf eine entstehende Zahlungsunfähigkeit zu nehmen hat. Das Nachrangdarlehen muß übertragbar und jederzeit kündbar sein, um sich von der prospektpflichtigen stillen Beteiligung eindeutig abzugrenzen.

Somit liegt das Vertragsgestaltungs-Problem des Nachrangdarlehens von privaten Kapitalanlegern bzw. des Gewinndarlehens in der Beurteilung durch die BaFin, die in vielen Fällen den privat begebenen Darlehen die Anerkennung als prospektfreies Finanzierungsinstrument oder bankenfreies Kreditgeschäft versagt hat. Es kommt also bei der Vertragsgestaltung des privaten Nachrangdarlehens als "Massen-Finanzierungsinstrument" entscheidend auf die kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechts-konforme Vertragsgestaltung an. Zu empfehlen ist eine Vorlage des Nachrangdarlehens-Vertrages bei der BaFin, um ein Negativ-Testat ( keine Verletzung des Kreditwesengesetzes ) zu erhalten.

Freitag, 20.04.2012

Darlehen mit qualifiziertem Nachrang wird nach Dr. Horst Siegfried Werner von der BaFin im Wege der Einzelfallprüfung akzeptiert




Das prospektfreie Nachrang-Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt, so Dr. Horst Siegfried Werner  www.finanzierung-ohne-bank.de , oder als partiarisches Nachrangdarlehen eignet sich für Unternehmen zur Kapitalaufnahme am Beteiligungsmarkt. Somit kann ein Darlehen mit spezifischen Vertragsregeln von Unternehmen zur bankenunabhängigen Kreditbeschaffung instrumentalisiert werden. Das Nachrangdarlehen wird auch als Gewinndarlehen oder Beteiligungsdarlehen bezeichnet ( auch partiarisches Darlehen genannt ) und ist ausserhalb von Bankkrediten ein Kredit von privaten Geldgebern an Unternehmen mit ergänzender Gewinnbeteiligung und einer Nachrangabrede bzw. Rangrücktrittserklärung. Ein solches partiarische Darlehen wird regelmäßig mit einer Mindestverzinsung ausgestaltet und enthält zusätzlich eine Erfolgsbeteilungsklausel ( Gewinnbeteiligung ). Diese Erfolgsbeteiligung kann an unterschiedliche, frei wählbare Kompenenten der unternehmerischen Erfolgsrechnung anknüpfen. Die Erfolgsbeteiligung des Darlehensgebers kann an den Umsatz ( Umsatzbeteiligung ) oder auch an einen bestimmten Unternehmensgewinn ( Ergebnisbeteiligung ) gekoppelt sein. Die Gewinnabrede kann in unbegrenzter Höhe bestehen oder mit einer Höchstgrenze ( = Deckelung der Gewinnbeteiligung ) belegt sein.

Das Nachrangdarlehen bzw. das partiarische Darlehen als Geldhingabe für Unternehmen hat seine Rechtsgrundlagen in den §§ 488 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) und beinhaltet neben einer Festverzinsung für die Kapitalüberlassung eine variable Gewinn- oder Umsatzbeteiligung. Abgeleitet vom lateinischen "pars, partis" ( = Teil, Anteil ) wird mit dem adjektiv "partiarisch" ein Anteil vom Ertrag eines Unternehmens bezeichnet. Das partiarische Darlehen stellt somit eine Sonderform eines Unternehmensdarlehens, zumal nur Unternehmen Umsätze, Erträge und Gewinne erwirtschaften können. Das partiarische Darlehen mit der Kapitalüberlassung für unternehmerische Zwecke findet also auch seine Abgrenzung zur Kapitalüberlassung für private Zwecke ( Privatdarlehen ). Der Darlehensgeber für Unternehmen erhält für die Überlassung des Kapitals als Vergütung zusätzlich einen Anteil am Ertrag oder Umsatz des Unternehmens. Die variable Gewinnbeteiligung kann unterschiedlich definiert werden: es kann die Beteiligung am Gewinn vor oder nach Steuern sein, es kann die Beteiligung am Jahresüberschuss vor Abschreibung oder die Beteiligung an bestimmten, definierten Produktumsätzen etc. sein. Die Gewinnbeteiligung kann sich auch auf einen abgegrenzten Geschäftszweck oder ein bestimmtes Projekt beschränken, für welchen(s) das Unternehmensdarlehen gewährt wurde oder auch die gesamte Unternehmenstätigkeit als Gewinnbeteiligungsquelle umfassen.

Von der stillen Gesellschaft der §§ 230 ff HGB unterscheidet sich das Nachrangdarlehen bzw. partiarische Darlehen insbesondere dadurch, dass keine gemeinsame Zweckverfolgung vorliegt und der Darlehensgeber somit auch keiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht unterliegt. Der Darlehensgeber muss also keine Rücksicht auf die Liquiditätsverhältnisse des Darlehensempfängers nehmen. Er hat keinerlei Kontroll- und Informationsrechte oder sonstige Beteiligungsrechte und ebenso keinen Einfluss auf die Unternehmens-Geschäftsführung. Im Gegensatz zur stillen Beteiligung ist eine Teilnahme des Darlehensgebers am Verlust des Unternehmens grundsätzlich ausgeschlossen. Die Abgrenzung des Nachrangdarlehens von der Stillen Beteiligung ist insoweit von kapitalmarktrechtlicher Bedeutung, als die stille Gesellschaft als Massen-Finanzierungsinstrument der Prospektpflicht nach dem Verkaufsprospekt-Gesetz unterliegt. Gegenüber anderen Finanzierungsinstrumenten hat das Nachrangdarlehen mit Gewinnbeteiligung kapitalmarktrechtlich den Vorzug, dass es ohne einen Verkaufsprospekt nach VerkProspG öffentlich ohne Volumenbegrenzung angeboten und platziert werden darf. Dem kapitalsuchenden Unternehmen entstehen daher keine Aufwendungen für eine kostspielige Prospekterstellung und es bedarf keines Gestattungsverfahrens bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ). Das Nachrangdarlehen mit Gewinnbeteiligung ist also BaFin-prospektfrei, da die Prospektgesetze nur Unternehmensbeteiligungen betreffen. Das Nachrangdarlehen ist aber keine Unternehmensbeteiligung im engeren Sinne, sondern lediglich ein zweiseitiger, schuldrechtlicher Vertrag.

Bei entsprechender Ausgestaltung des Nachrangdarlehens mit Gewinnabrede benötigt ein Finanzdienstleister für die Vermittlung von derartigen Darlehen auch keiner Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz ( z.B. § 32 KWG), sondern allenfalls einen Gewerbeschein nach § 34c Gewerbeordnung (GewO). Das Nachrangdarlehen mit Gewinnbeteiligung könnte also ein Finanzierungsmodell ( = modellhafte Vertragsgestaltung zur unbegrenzten Wiederverwendung ) sein, das unter Beachtung der kapitalmarktrechtlichen Abgrenzung zu den Unternehmensbeteiligungsformen ( stille Gesellschaft und Genussrechtsbeteiligung ) und der bankrechtlichen Abgrenzung zu den Einlagengeschäften der Banken nach § 1 KWG zu erstellen ist und am Finanzierungsmarkt umgesetzt werden könnte. Die Gestaltung des Nachrangdarlehens muß bankaufsichtsrechtlich derart gestaltet sein, dass bei Beendigung und Tilgung des Darlehens "keine festen rückzahlbaren Gelder" fixiert sind. Dann würde es sich um ein unerlaubtes Bankgeschäft handeln. Die gesetzliche Regeln für öffentliche Beteiligungsangebote an eine unbeschränkte Vielzahl von Kapitalgebern finden sich im Verkaufsprospektgesetz für wertpapierlose Vermögensanlagen und im Wertpapierprospektgesetz für Angebote von Wertpapieren ( z.B. Aktien, Schuldverschreibungen etc. ). Nachrangdarlehen bzw. partiarische Darlehen ( als wertpapierlose Vertragsform ) sind von einer Prospektpflicht ( unter der Kontrolle der Kapitalmarktaufsicht der BaFin in Ffm ) ausgenommen. Bankaufsichtsrechtlich ( unter der Kontrolle der Bankenaufsicht BaFin Bonn ) ist jedoch von großer Bedeutung, dass das Finanzierungsmodell keine "festen rückzahlbaren Gelder" beinhalten darf. Dies wird regelmäßig gestaltet durch eine sogen. Nachrangabrede mit einem Rücktritt hinter die Ansprüche anderer Gläubiger des Unternehmens. Eine einfache Nachrangabrede ist jedoch nach Beurteilung der BaFin allein nicht ausreichend, um das Tatbestandsmerkmal der "festen rückzahlbaren Gelder" auszuschließen. Es muss sich um einen sogen. qualifizierten Nachrang handeln, der die Nachrangigkeit sowohl der Zinsen und/oder Gewinnausschüttungen als auch den Nachrang der Tilgung betrifft. Dieser Rangrücktritt hinter andere Gläubiger des Unternehmens ist z.B. ist noch dadurch zu verstärken, in dem vereinbart wird, dass eine Darlehens-Tilgung Rücksicht auf eine entstehende Zahlungsunfähigkeit zu nehmen hat. Das Nachrangdarlehen muß übertragbar und jederzeit kündbar sein, um sich von der stillen Beteiligung eindeutig abzugrenzen.

Somit liegt das eigentliche Problem des Nachrangdarlehens bzw. des Gewinndarlehens in der Beurteilung durch die BaFin, die in den vielen Fällen den partiarischen Darlehen die Anerkennung als prospektfreies Finanzierungsinstrument oder bankenfreies Kreditgeschäft versagt hat. Es kommt also bei der Vertragsgestaltung des partiarischen Darlehens als "Massen-Finanzierungsinstrument" entscheidend auf die kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechts-konforme Darlehensvertragsgestaltung mit einem qualifizierten Rangrücktritt an.

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Mittwoch, 18.04.2012

Business-Financing mit Dr. Horst Siegfried Werner durch repräsentative Beteiligungsunterlagen





Beim Business-Financing braucht man - so Dr. Horst Siegfried Werner - nicht nur inhaltlich aussagekräftige Beteiligungsunterlagen, sondern auch optisch und werbetechnisch im Corporate Design erstellte, ansprechende Platzierungs- und Zeichnungsunterlagen.  Der Netzwerkgründer der Dr. Werner Financial Service Group ist der Namensgeber Dr. Horst Siegfried Werner, der deshalb in das Platzierungs-Netzwerk ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) auch eine Werbeagentur für die Herstellung der Beteiligungsunterlagen im Rahmen des Business-Financing integriert hat. Die be-clever Werbeagentur AG unter der Leitung von Vorstand Kirsten Winkelbach vergrößert somit das Leistungsportfolio der Dr. Werner-Netzwerkpartner zu einem Full-Service beim Going Public im Rahmen des Business-Financing. Die dynamische und zielorientierte Werbeagentur ( www.be-clever-ag.de ) hat ihre Schwerpunkte seit über zwölf Jahren in der klassischen Werbung, dem Design und Druck von Unternehmensexposés, Beteiligungsunterlagen sowie Kapitalmarktprospekten und im Finanzmarketing. Gern senden wir Ihnen kostenlos Muster-Arbeiten und Verkaufsprospektbeispiele. Auf unserer Website finden Sie zudem Referenzen unserer bundesweiten Kunden. Die be-clever Werbeagentur betreut eine Reihe namhafter Unternehmen.

Gerade die außerbörsliche Kapitalbeschaffung mit der beteiligungsorientierten Unternehmensfinanzierung ist ein faszinierender Wachstumsmarkt. Immer mehr Unternehmen nutzen die vielfältigen Möglichkeiten, durch vor- oder außerbörsliche Beteiligungsangebote bzw. Kapitalmarktemissionen notwendige finanzielle Mittel für Investitionen und Expansions- oder Markteintrittsstrategien zu akquirieren.

Die be-clever Werbeagentur AG liefert die dazugehörenden Kommunikationsmaßnahmen und Werbeunterlagen: kreativ und zielgerichtet, individuell und kostengünstig. Vom Corporate Design für ein professionelles Erscheinungsbild, über Kapitalmarktprospekte, über Infobroschüren, Werbeflyer, Verkaufsfolder, Beteiligungs-Exposés und die Entwicklung eines kompletten Kapitalmarkt-Auftritts inklusive Namensfindung für Produkte, Logo oder Dienstleistungen bis zum informativen Post-Mailing, Radio-Spot und Firmen-Video erldigt die Full-Service-Werbeagentur sämtliche Aufgaben.


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Montag, 16.04.2012

Dr. Horst Siegfried Werner zur Gesamtfinanzierungsfähigkeit, Bonität und Rating bei Unternehmensfinanzierungen




Viele Unternehmen klagen nach Dr. Horst Siegfried Werner heute in Zeiten der internationalen Schuldenkrise über eine zunehmend schwierigere Kreditaufnahme bzw. stockende Kreditvergabe und sehen ihre Gesamtfinanzierungsfähigkeit bedroht. Zu den häufigsten Gründen für die Ablehnung eines Kreditwunsches gehören neben unzureichenden Sicherheiten vor allem eine zu geringe Eigenkapitalausstattung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Verstärkt wird diese Entwicklung auch durch eine geänderte Geschäftspolitik der Kreditinstitute, die sich zunehmend aus dem Kreditgeschäft zurückziehen. Die größten Schwierigkeiten haben kleine und mittelständische Unternehmen.

Durch die neuen Eigenkapitalanforderungen des Ausschusses für Bankenaufsicht der Kreditwirtschaft (Basel III) wird sich diese Entwicklung weiter verschärfen, denn sie werden die Kreditvergabepolitik der Banken gegenüber Unternehmen in Zukunft entscheidend mitbestimmen.

Die Basel III Bestimmungen sehen vor, die Unterlegung von Krediten durch Eigenkapital der Banken ab dem Jahr 2013 noch stärker an die individuelle Bonität des Kreditnehmers zu knüpfen. Es entstand eine Staffelung der Konditionen, die sich nach der Risiko- bzw. Bonitätseinstufung des jeweiligen Unternehmens richtet - je geringer die Bonität eines Unternehmens, desto höher die Kreditzinsen.

Es zeigt sich, dass Basel III die Unternehmensfinanzierung für kleine und mittelständische Unternehmen zusätzlich erschwert. Vor allem aber hat Basel III eine allgemeine Verteuerung der Kredite für mittelständische Unternehmen nach sich gezogen. Um die gravierenden Veränderungen im Bereich der Unternehmensfinanzierung schadlos bewältigen zu können, benötigen Unternehmen zusätzliches Eigenkapital, um ihre Bonitätseinstufung zu verbessern. Hier ist stimmrechtsloses Beteiligungskapital gerade für eigentümergeführte Familienunternehmen die ideale Lösung, um weitere (Wachstums-)Investitionen zu tätigen.

Als Finanzkapital-Experten stehen Ihnen Dr. Horst Siegfried Werner und seine Partner für die Erhaltung der Gesamtfinanzierungsfähigkeit der Unternehmen zur Verfügung. Finanzierungen für Unternehmen ohne Bank z.B. mit Mezzaninekapital werden in der Zukunft von größerer Bedeutung sein. Die Unternehmen sind zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf den globalen Märkten zunehmend auf alternative Finanzierungsformen und die Unterstützung von Anlegern und privaten Kapitalgebern angewiesen.
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Freitag, 13.04.2012

Dr. Horst Siegfried Werner zu alternativen Finanzierungen für Unternehmen ohne Banken




Alternative Finanzierungen mit darlehensfreiem Kapital - beschafft über Dr. Horst Siegfried Werner - von privaten Investoren und Kapitalanlegern können mit einem öffentlichen Beteiligungsangebot zur Finanzierung erschlossen werden. Unternehmen können mit ergänzenden Kapitalquellen eine Liquiditätsschwäche vermeiden oder einer eigenen Kreditklemme oder der Kreditverweigerungs-Strategie mancher Banken sowie den Kapitalbeschaffungsproblemen bei den Banken mit Betriebsmittel-Krediten oder Kontokorrentkrediten aus dem Weg gehen. Mit alternativen Finanzierungsquellen werden zudem Hausbankabhängigkeiten vermieden. Je nach der Rechtsform des Unternehmens, das Finanzierungskapital benötigt, können zur alternativen Unternehmensfinanzierung öffentliche Beteiligungsangebote an private Kapitalgeber und Finanzinvestoren gerichtet werden. Dabei sind zuvor die geeigneten Finanzierungsformen vor dem Hintergrund der Unternehmensinteressen auszuwählen. Dies können die Finanzierungsquellen der stimmrechtslosen Beteiligungsformen des Mezzanine-Kapitals oder der direkten Beteiligungen an der Gesellschaft sein. Der Kapital- und Geldbedarf ist zunächst aufgrund der Investions- und Wachstumsplanungen ( Kapitalbedarfsplan ) zu ermitteln. Sodann erhalten die mittelständischen Unternehmen Beteiligungskapital bzw. Risikokapital von Privat / Privatkapital von privaten Geldgebern / Privatanlegern für Ihr Unternehmen. Dies kann über stimmrechtsloses Genussrechtskapital oder stilles Beteiligungskapital oder über Anleihekapital oder durch Gesellschaftseinlage mit Eigentümerstellung bei einer Erhöhung des Grundkapitals, des Stammkapitals oder des Kommanditkapitals geschehen. Mit diesen alternativen Finanzierungswegen gehen Unternehmen der kreditorientierten Verschuldensfinanzierung über die Banken aus dem Weg.

Möglich sind nicht nur Finanzierungen über Aktienemissionen zwecks Kapitalerhöhung, sondern auch die Ausgabe von Kommandit-Beteiligungen oder anderen offenen Beteiligungen mit Gesellschafterstellung und Stimmrechten oder auch stimmrechtslose Mezzaninekapital-Beteiligungen wie stilles Gesellschaftskapital, Genussrechtskapital, Anleihekapital ( auch Hypotheken-Anleihen ) oder Optionsanleihen bzw. Wandelanleihen als hybride Finanzierungsinstrumente zwischen offener und stimmrechtsloser Finanzbeteiligung ( ausführlich dazu
www.finanzierung-ohne-bank.de). Bei Finanzinvestoren wird häufig ein sogen. Equity-Kicker gewünscht. Dies sind eine Art zusätzlicher Gewinnbonus am Ende der Beteiligungsphase.

Bei der Auswahl des Finanzierungsinstruments spielen sowohl Haftungsfragen als auch steuerliche Überlegungen sowie Eigentumsrechte und Stimmrechtseinflüsse eine Rolle; soll die Verwässerung der Einflussrechte vor dem Hintergrund von Nachfolgeüberlegungen in Kauf genommen werden ? Soll die Gesellschaft im Familienverbund verbleiben oder ist auch ein Teil “Kasse machen” durch den Verkauf eigener Anteile gewünscht ? Möchte der Unternehmer seine Gesellschaft zu einer "Publikumsgesellschaft" ausbauen ? Werden institutionelle Groß-Investoren mit operativen Geschäftsinteressen bevorzugt oder sind viele renditeorientierte Kleinanleger nach dem Motto "divide et impera" eher gewünscht. Hier spielen die unternehmerischen wie privaten Interessen des Unternehmers eine entscheidende, prioritäre Rolle. Umfassende Informationen können Unternehmen kostenlos von der Dr. Werner Financial Service AG über die Mail-Adresse von Dr. Horst Siegfried Werner unter
dr.werner@finanzierung-ohne-bank.deerhalten.

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